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Elektronischer Rechtsverkehr ab 1. Juli 2026 am Thüringer Verfassungsgerichtshof
Beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ist ab dem 1. Juli 2026 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch eingereicht werden (§ 55a VwGO).
Der in § 55d VwGO genannte Nutzerkreis (insbesondere Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts) ist ab diesem Zeitpunkt zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet.
Die Einreichung muss über einen zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg erfolgen. Eine Einreichung auf anderen elektronischen Kommunikationswegen, insbesondere per E-Mail, ist unwirksam.
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